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   BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 639.96   

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https://dejure.org/1997,19074
BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 639.96 (https://dejure.org/1997,19074)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1997 - 9 B 639.96 (https://dejure.org/1997,19074)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1997 - 9 B 639.96 (https://dejure.org/1997,19074)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Einschätzung der Verfolgungsgefahr durch verschiedene Gerichte - Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 639.96
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des beschließenden Senats folgt aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten Unabhängigkeit der Gerichte, daß verschiedene Gerichte die Verfolgungsgefahr unterschiedlich einschätzen können, daß jedes Gericht insoweit nach seiner freien Überzeugung, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, entscheidet (BVerfGE 83, 216 ; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 -).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 639.96
    Der Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils, durch das ein Anspruch auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bejaht wird, kommt hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG auch bezüglich der Verfolgungsprognose keine Bindungswirkung nach § 121 VwGO zu (zur fehlenden Identität der Streitgegenstände vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24).
  • BVerwG, 19.08.1992 - 9 B 142.92

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung von vietnamesischen

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 639.96
    Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des beschließenden Senats folgt aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten Unabhängigkeit der Gerichte, daß verschiedene Gerichte die Verfolgungsgefahr unterschiedlich einschätzen können, daß jedes Gericht insoweit nach seiner freien Überzeugung, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, entscheidet (BVerfGE 83, 216 ; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 -).
  • BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 13.97

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht der beabsichtigten

    Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß er zu der von der Beschwerde angesprochenen Frage der unterschiedlichen Streitgegenstände eines Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigter und eines Anspruchs auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG und der sich infolge der Rechtskraft ergebenden Bindungen bereits durch das Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - (BVerwGE 96, 24) und durch die Beschlüsse vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 639.96 und 640.96 - Stellung genommen und die von der Beschwerde angenommene Bindung abgelehnt hat.
  • BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 601.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Gewährung von Abschiebungsschutz für

    Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß er zu der von der Beschwerde angesprochenen Frage der unterschiedlichen Streitgegenstände eines Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigter und eines Anspruchs auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG und der sich infolge der Rechtskraft ergebenden Bindungen bereits durch das Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - (BVerwGE 96, 24) und durch die Beschlüsse vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 639.96 und 640.96 - Stellung genommen und die von der Beschwerde angenommene Bindung abgelehnt hat.
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